„Die o.g. Ausbildungsstätte erfüllt die Voraussetzungen für die Schulung und Wissensfeststellung von Interventionskräften nach VdS 2172-1 und die für Sicherheitsmitarbeiter nach DIN 77200-1 geforderte Schulungsmaßnahme für Interventionskräfte. Die Anerkennung dient der einheitlichen Festlegung und Überwachung der Qualität des Qualifizierungsverfahrens sowie der Durchführung der Wissensfeststellung.
Die Anerkennung ist bis auf Widerruf unbefristet gültig.“
(Auszug aus dem Zertifikat der VdS Schadenvergütungs GmbH)
Der nächster Lehrgang findet vom 30.04. – 05.04.2023 statt!