Ausbildungsstätte für Interventionskräfte

VdS 2868

„Die o.g. Ausbildungsstätte erfüllt die Voraussetzungen für die Schulung und Wissensfeststellung von Interventionskräften 

nach VdS 2172-1 und die für Sicherheitsmitarbeiter nach DIN 77200-1 geforderte Schulungsmaßnahme

für Interventionskräfte. Die Anerkennung dient der einheitlichen Festlegung und Überwachung

der Qualität des Qualifizierungsverfahrens sowie der Durchführung der Wissensfeststellung.

Die Anerkennung ist bis auf Widerruf unbefristet gültig.“

(Auszug aus dem Zertifikat der VdS Schadenvergütungs GmbH)

Der nächster Lehrgang findet vom
15.07.2024 – 17.07.2024 statt!

IBS
Region 
Südwest

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